Wie bieten Ihnen bundesweit Prüfungen für folgende Gerätegruppen an:

  • Pflegebetten, mechanisch und elektrisch, alle Hersteller
  • Liftsysteme
  • Pflegewannen
  • Paramedizinische und medizinische Waagen
  • Absauggeräte
  • Sauerstoffkonzentratoren
  • Druckminderer von Sauerstoffflaschen
  • Wechseldrucksysteme
  • Rollstühle
  • Rollatoren
  • Toilettenstühle
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

 

Normgerecht.

Die Prüfungen der Medizinprodukte werden nach der aktualisierten Norm DIN EN 62353
(VDE 0751):2015-10 durchgeführt. Für die visuelle Inspektion der Pflegebetten wird die Norm DIN EN 60601-2-52:2016-04 angewendet.

Gemäß der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) legt der Betreiber des Medizinproduktes die Prüffrist fest. Höchstens ist ein Zyklus von 2 Jahren vorgeschrieben. Die Frist ist so vorzusehen, das Mängel mit denen aufgrund der Erfahrung gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden können. Maßstab ist hierbei für unsere Empfehlung die Fehlerquote aus dem Vorjahr.

Bei den elektrischen Betriebsmitteln kommt bei der Prüfung die Norm DIN VDE 0701/0702:2008-08 zur Anwendung.

Die DGUV V3 (ehemals BGV A3) und TRBS 1201 beinhalten die Richtwerte zu den Prüffristen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.

Die allgemeine Pflicht zur Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel ergibt sich aus der DGUV V1 (Grundsätze der Prävention), der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und der TRBS 1201 (Technische Regeln für Betriebssicherheit).

 

Auf dem aktuellen Stand.

Unsere Medizintechniker sind gleichzeitig ausgebildete Medizinprodukteberater und stehen bei allen Fragen rund um Ihre Medizinprodukte zur Verfügung. Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen garantieren wir Ihnen eine hohe Fachkompetenz.

 

Auf den ersten Blick.

Jedes Gerät wird mit unserem einmaligen Barcode erfasst und gut
sichtbar mit dem nächsten Prüftermin markiert.

 

Die Aufkleber bestehen aus Sicherheitsfolie und sind resistent gegen alle üblichen Flächen-Desinfektionsmittel.